Nach Wahlannullierung in
Rumänien: EGMR weist Georgescus Beschwerde ab
Ende November hatte Călin Georgescu die erste Runde der
Präsidentschaftswahlen in Rumänien gewonnen, doch die Wahl wurde für
ungültig erklärt. Georgescu legte dagegen Beschwerde ein.
Straßburg/Bukarest. – Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Eilantrag des rumänischen
Präsidentschaftskandidaten Călin Georgescu gegen die Annullierung der
Wahl laut Medienberichten einstimmig abgewiesen. Begründet wurde die
Entscheidung damit, dass eine solche Maßnahme nicht in die Zuständigkeit
des Gerichtshofes falle. Georgescu hatte beim Gerichtshof den Erlass
einer einstweiligen Anordnung beantragt, die nur in Ausnahmefällen bei
unmittelbar drohendem irreparablem Schaden gewährt wird. Der Gerichtshof
stellte jedoch fest, dass diese Voraussetzung in seinem Fall nicht
erfüllt sei.
Georgescu spricht von „formellem Staatsstreich“
Georgescu bezeichnete die Annullierung der Wahl
durch das rumänische Verfassungsgericht als „formellen Staatsstreich“.
Nach Angaben des rumänischen Geheimdienstes gab es jedoch Hinweise auf
eine Wahlbeeinflussung, die auf einen „staatlichen Akteur“ hindeuteten
und zugunsten Georgescus erfolgt sein sollen. Die Entscheidung des
Verfassungsgerichts sei unbegründet und ohne stichhaltige Beweise
getroffen worden, so Georgescu.
TikTok als Aufstiegsmotor
Der zuvor kaum bekannte Kandidat hat über die
Social-Media-Plattform TikTok innerhalb kürzester Zeit einen hohen
Bekanntheitsgrad erreicht. Diese Entwicklung führte zu einer
Untersuchung der Plattform durch die Europäische Union. Georgescu, ein
früherer Bewunderer Wladimir Putins und NATO-Kritiker, bestreitet
jegliche Verbindungen zu Russland.
Die rumänische Regierung hat neue Präsidentschaftswahlen angesetzt. Der
erste Wahlgang soll am 4. Mai stattfinden. Sollte kein Kandidat eine
Mehrheit von über 50 Prozent erreichen, folgt am 18. Mai eine Stichwahl.
Nach aktuellen Umfragen liegt Georgescu trotz der Vorwürfe in derWählergunst vorn.